- 1653 -

1281. Januar 25. Breslau.

in die convers. S. Pauli.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, urkundet, als er mit seinem Heere gegen seine Brüder Polco und Bernard vorrückte, auf die Klage des Abtes von Leubus Hartlib über die durch die herzogl. Kriegsleute dem Stifte angethanen Schaden diesem Letzteren sein Dorf Domaslowicz (Domsel) zwischen Olsnicz (Oels) und Milichz (Militsch) als Entschädigung gegeben zu haben sammt allem Zubehör, ausgenommen nur die Blutgerichtsbarkeit, welche des Herzogs Richter verwaltet. Die Strafgelder soll in allen Fällen der Abt erhalten.

Z.: Wilhelm Bischof von Lebus, Gottschalk Abt vom Sande, Wilhelm Abt von St. Vincenz, Peter Protonotar, Sifried von Baruth, Jacob professor legum. Ausgef. durch den Hofnotar Balduin.


Staatsarch. ältestes Kopialb. von Leubus p. 119.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.